Was ist eine Skipperhaftpflicht-Versicherung?
Eine Skipperhaftpflicht-Versicherung (eine spezielle Haftpflichtpolice für Charter-Skipper) deckt deine persönliche Haftung ab, wenn du eine Yacht charterst und damit selbst fährst. Sie ersetzt Schäden, die du Dritten, der Crew oder dem gecharterten Boot zufügst, vor allem dann, wenn die Versicherung des Eigners nicht oder nur teilweise einspringt.
Rechtlich haftet der Skipper nach §§ 280 und 823 BGB persönlich und unbegrenzt für Schäden, die er während der Charter verursacht. Die Bootshaftpflicht des Eigners schützt zwar Dritte, nicht aber dich als Charter-Skipper im Innenverhältnis. Verursachst du grob fahrlässig einen Schaden am Boot, nimmt die Versicherung des Eigners bei dir Regress. Ohne eigene Police zahlst du den Schaden privat.
Wer braucht eine Skipperhaftpflicht?
- Charterkunden, die in Deutschland, im Mittelmeer oder weltweit Yachten chartern
- Mitsegler, die auf fremden Yachten ehrenamtlich Verantwortung übernehmen
- Eigner, die selbst andere Yachten chartern (Doppelnutzung)
- Berufsskipper und gewerbliche Skipper (mit Berufsskipper-Tarif)
- Vereinsmitglieder, die Vereinsyachten nutzen
Wenn du eine eigene Yacht besitzt und sie nicht verlässt, brauchst du in der Regel keine Skipperhaftpflicht. Dann reicht eine Bootshaftpflicht für den Eigner. Sobald du fremde Boote führst, wird die Skipperhaftpflicht relevant.
Was deckt die Skipperhaftpflicht ab?
Die wichtigsten Bausteine einer modernen Skipperhaftpflicht im Überblick.
Gesetzliche Haftpflicht weltweit
Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten. Auch in Kroatien, Griechenland, Türkei und Italien gültig.
Grobe Fahrlässigkeit am Charterboot
Schäden an der gecharterten Yacht, wenn du grob fahrlässig handelst. Bis 750.000 EUR je nach Anbieter.
Mitversicherung der Crew
Crewmitglieder gelten als Dritte. Verletzt sich ein Crewmitglied durch deinen Fehler, ist es abgesichert.
Bergung und Wrack
Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten bis 25.000 EUR. Wichtig in abgelegenen Revieren wie den Kykladen.
Kautionsersatz bei Beschlagnahme
Wenn das Boot in einem ausländischen Hafen beschlagnahmt wird, ersetzt die Versicherung die Kaution bis 100.000 bis 125.000 EUR.
Reise- und Hotelkosten
Bis 1.000 bis 1.500 EUR für Hotel und Heimreise, wenn die Charter wegen eines Schadens abgebrochen werden muss.
Skipperhaftpflicht, Bootshaftpflicht oder Kautionsversicherung?
Drei Produkte, drei verschiedene Zwecke. Die Verwechslung ist der häufigste Fehler, den ich bei meinen Kunden sehe.
| Merkmal | Skipperhaftpflicht | Bootshaftpflicht | Kautionsversicherung |
|---|---|---|---|
| Versichert | Skipper (Person) | Eigner (Schiff) | Selbstbehalt am Charterboot |
| Deckung | 3 bis 15 Mio. EUR | 3 bis 15 Mio. EUR | 1.500 bis 5.000 EUR |
| Schaden an der Charteryacht | bei grober Fahrlässigkeit | nein | bei leichter Fahrlässigkeit |
| Drittschäden | ja, weltweit | ja, Eigner-seitig | nein |
| Crew-Ansprüche | ja | meist nein | nein |
| Jahresprämie | ab 72 EUR | ab 100 EUR | 75 bis 450 EUR |
Die Kombination macht den vollständigen Schutz aus. Die Skipperhaftpflicht greift bei großen Schäden und Drittschäden, die Kautionsversicherung sichert den Selbstbehalt am Charterboot. Wer beides bei einem Anbieter abschließt, hat im Schadensfall einen Ansprechpartner und keine Diskussion, welche Police zuerst greift.
Was kostet eine Skipperhaftpflicht?
Die Beiträge hängen von Bootsgröße, Deckungssumme, Vertragslaufzeit und Anbieter ab. Hier eine realistische Marktübersicht 2025/2026.
Jahres-Tarife (5 Mio. EUR Deckung)
| Bootstyp und Größe | Schomacker | Gothaer | Pantaenius | Yacht-Pool |
|---|---|---|---|---|
| Segelyacht bis 11 m | 72 bis 82 EUR | 350 bis 420 EUR | 480 bis 650 EUR | ca. 500 EUR |
| Segelyacht bis 16 m | 98 bis 108 EUR | 550 bis 700 EUR | 720 bis 850 EUR | 600 bis 700 EUR |
| Motorboot bis 11 m | 85 bis 95 EUR | 450 bis 550 EUR | 550 bis 750 EUR | 550 bis 650 EUR |
| Motoryacht bis 16 m | 124 bis 134 EUR | 650 bis 850 EUR | 800 bis 950 EUR | 750 bis 850 EUR |
| Alle Bootstypen | 158 bis 178 EUR | individuell | individuell | individuell |
Die Spreizung kommt vom Leistungsumfang. Schomacker bietet eine sehr schlanke Skipperhaftpflicht zum Einstiegspreis, Pantaenius und Yacht-Pool inkludieren standardmäßig Bergungskosten, Crew-Versicherung und 24/7-Notdienst.
Kurzzeit-Tarife
- 3 Tage (Schomacker, alle Bootstypen): 49,50 bis 59,50 EUR
- 1 Woche (Pantaenius, Yacht-Pool, ADAC): 90 bis 180 EUR
- 2 Wochen: 140 bis 280 EUR
- 4 Wochen: 200 bis 380 EUR
Rechenbeispiel aus der Praxis. Du charterst zwei Wochen eine 12-Meter-Segelyacht in Kroatien. Bei Schomacker zahlst du für eine Jahres-Police rund 100 EUR, bei Pantaenius rund 250 EUR für die Kurzzeit-Police mit 5 Mio. EUR Deckung. Wer mehr als einmal pro Jahr chartert, fährt mit der Jahres-Police günstiger.
Den günstigsten Tarif gibt es selten beim bekanntesten Namen. Schomacker und Yacht-Pool sind oft preislich attraktiver als Pantaenius, bieten aber je nach Revier weniger Service vor Ort. Welche Police passt, hängt davon ab, wo du fährst und wie häufig.
Skipperhaftpflicht im Mittelmeer: Kroatien, Griechenland, Italien
Im Mittelmeer gelten je nach Land eigene Mindestdeckungssummen. Die Skipperhaftpflicht muss diese explizit abbilden, sonst ist sie wertlos.
Pflichtdeckungen je Land (Stand 2025/2026)
| Land | Personenschäden | Sachschäden | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Kroatien | 1,5 Mio. EUR | 750.000 EUR | Pflicht seit 2022, Kontrolle durch Hafenbehörden |
| Griechenland | 1,2 Mio. EUR | 600.000 EUR | Police muss „für Charterzwecke" gültig sein |
| Italien | 1 Mio. EUR | 500.000 EUR | Strengere Vorschriften in geschützten Meeresgebieten |
| Türkei | 1 Mio. EUR | 750.000 EUR | Verschärft seit 2023, Kontrolle bei Einreise |
| Spanien | keine gesetzliche Pflicht | keine Pflicht | hohe Kautionen (bis 5.000 EUR) faktisch erzwungen |
Für den europäischen Charter-Standard empfehlen wir eine Mindestdeckung von 5 Mio. EUR, die alle Mittelmeer-Anforderungen sicher abdeckt und auch für Bergungs- oder Personenschäden ausreicht. Mehr Hintergrund dazu im Ratgeber Charterversicherung im Mittelmeer.
Top 3 Anbieter im Vergleich
Aus Maklersicht sind drei Anbieter für die meisten Charter-Skipper die richtige Wahl. Wir vergleichen Pantaenius, Schomacker und Gothaer.
| Anbieter | Deckungssumme | Stärke | Schwäche | Preisniveau |
|---|---|---|---|---|
| Pantaenius | bis 15 Mio. EUR | 24/7-Notdienst weltweit, schnelle Schadensbearbeitung, internationale Akzeptanz | Preis im oberen Segment | hoch |
| Schomacker | 10 bis 15 Mio. EUR | sehr günstige Einstiegstarife, Kautionsversicherung integriert, Berufsskipper-Tarif | weniger Markenbekanntheit | niedrig bis mittel |
| Gothaer (Barmenia) | 5 bis 10 Mio. EUR | einfacher Online-Abschluss, günstige Tarife für Einsteiger | weniger umfassend bei internationalen Schäden | niedrig |
Welcher Anbieter passt zu wem?
- Häufige Charter im Mittelmeer mit Premium-Anspruch: Pantaenius. Die globale Schadenbearbeitung und der Notdienst rechnen sich, sobald ein größerer Schaden eintritt.
- Preisbewusster Charter-Skipper oder Berufsskipper: Schomacker. Beste Kombination aus Preis, Leistung und integrierter Kautionsversicherung.
- Gelegenheits-Skipper im Binnenrevier oder Bodensee: Gothaer. Reicht für Standard-Schäden, ist online abgeschlossen.
Wir vergleichen alle drei (und Yacht-Pool, ADAC, Helvetia, Eerdmans) anhand deines konkreten Reviers und Charter-Profils im Rahmen der Anfrage.
Schadensfälle aus der Praxis
Drei Fälle aus den letzten zwei Jahren, anonymisiert. Sie zeigen, wofür die Skipperhaftpflicht da ist.
Laut GDV-Daten liegt die durchschnittliche Schadenshöhe bei Charter-Booten bei 15.600 EUR. Das ist der Grund, warum 3 Mio. EUR Deckung im Mittelmeer zu knapp sind.
Was ist NICHT abgedeckt?
Jede Skipperhaftpflicht hat Ausschlüsse. Die wichtigsten solltest du kennen, bevor du dich auf die Police verlässt.
- Vorsatz und offensichtliches Fehlverhalten (z. B. Ignorieren von Sturmwarnungen)
- Alkohol- oder Drogeneinfluss (bei vielen Versicherern ab 0,0 Promille)
- Regatten und sportliche Wettfahrten ohne Zusatzklausel
- Fehlender oder ungültiger Bootsführerschein
- Schäden durch erkennbare technische Mängel, die vor der Charter ignoriert wurden
- Überlastung des Bootes (mehr Personen an Bord als zugelassen)
- Schäden bei Fahrt in verbotene Gewässer oder Schutzgebiete
Zwei Ausschlüsse sind besonders fies. Erstens: Viele Versicherer schließen jeden nachweisbaren Alkoholwert aus, auch unter 0,3 Promille. Zweitens: Wer die Schadensmeldung später als 48 Stunden nach dem Ereignis macht, riskiert die Leistungsverweigerung. Foto vom Schaden machen, Versicherung anrufen, Logbuch ausfüllen. In dieser Reihenfolge.
Schritt-für-Schritt im Schadensfall
- Sicherheit zuerst. Boot absichern, Erste Hilfe leisten, ggf. Seenotrettung anfordern.
- Versicherung anrufen. Notfallnummer ins Handy speichern, bevor du losfährst. Pantaenius und Schomacker haben 24/7-Hotlines.
- Charteragentur informieren. Schriftlich per E-Mail innerhalb von 24 Stunden, mit Police-Nummer.
- Hafenbehörde melden. In Kroatien, Griechenland und Türkei Pflicht, vor allem bei Schäden an öffentlicher Infrastruktur.
- Dokumentieren. Fotos aus mehreren Perspektiven, Zeugenaussagen, Eintrag im Logbuch.
- Auf den Gutachter warten. Keine eigenständigen Reparaturen vor Freigabe durch die Versicherung.
Wir vergleichen für dich
Als Makler für Bootsversicherungen vergleichen wir Pantaenius, Schomacker, Gothaer, Yacht-Pool, ADAC, Helvetia und Eerdmans und ermitteln den passenden Tarif für dein Charter-Profil. Du bekommst innerhalb von 24 Stunden ein konkretes Angebot, anbieterübergreifend und ohne Kosten.
Weiterführend: Charterversicherung im Detail erklärt die Kombination aus Skipperhaftpflicht und Kautionsversicherung. Für die Eigner-Police siehe Bootshaftpflicht, für die Premium-Klasse Yachtversicherung.